Agenda
21 Aktionsprogrammm zur Nachhaltigen Entwicklung |
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Die Schlußakte der "Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung" (UNCED) in Rio de Janeriro umfaßt fünf Dokumente: 1. Die Rio-Deklaration 2. Die Walderklärung 3. Die Klimakonvention 4. Die Konvention
über biologische Vielfalt 5. Agenda 21 Die Agenda 21 ist ein dynamisches, langfristiges Handlungsprogramm für das 21. Jahrhundert mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung. |
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Die Agenda 21 ist das Kernstück der Umwelt- und Entwicklungskonferenz von Rio aus dem Jahre 1992. In 40 Kapiteln werden den nationalen Regierungen konkrete Handlungsanweisungen für die Bereiche Umwelt und Entwicklung gegeben. Dabei geht es nicht nur - wie häufig fälschlicherweise angenommen - um Fragen des Umweltschutzes. Es handelt sich vielmehr um eine ganzheitliche Betrachtung aller ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren, die die aktuelle umwelt- und entwicklungspolitische Situation beeinflussen. Wesentlicher Ansatz ist dabei die Integration von Umweltaspekten in alle anderen Politikbereiche. Die einzelnen Länder sind dazu aufgerufen nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Rio-Ergebnisse, also auch der Agenda 21 zu erstellen und entsprechend an die Kommission für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen weiterzuleiten. Diese Kommission ist eigens zur Überwachung der Umsetzung der sowie zur Fortentwicklung der Agenda 21 eingesetzt worden. Das Aktionsprogramm gilt sowohl für Industrie- wie für Entwicklungsländer. Es enthält wichtige Festlegungen, u. a. zur Armutsbekämpfung, Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik sowie zu finanzieller und technologischer Zusammenarbeit der Industrie- und Entwicklungsländer. Die Agenda stellt den Konsens dar, zu dem sich die Staaten bekannt haben und ist ein Plan für eine weltweite Partnerschaft, die darauf abzielt, die zweifachen Herausforderungen einer qualitativ intakten Umwelt und einer gesunden Wirtschaft für alle Menschen der Erde miteinander in Einklang zu bringen. Die Agenda 21 erklärt, daß Bevölkerungswachstum, Konsum und Technologie in erster Linie für die Umweltveränderungen verantwortlich sind. Sie zeigt auf, was getan werden muß, um in einigen Teilen der Welt von abfallintensiven und ineffizienten Konsummustern wegzukommen und gleichzeitig in andern Teilen eine intensivere, aber nachhaltige Entwicklung zu fördern.
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Die Agenda 21 ist in vier Bereiche unterteilt: I.
Soziale und wirtschaftliche Dimension Teil I behandelt die soziale und wirtschaftliche Dimension mit den wichtigen Aspekten Armutsbekämpfung, Bevölkerungsdynamik, Gesundheitsschutz und nachhaltige Siedlungsentwicklung behandelt. Teil II (Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen für die Entwicklung) umfaßt die ökologieorientierten Themen vom Schutz der Erdatmosphäre über die Bekämpfung der Entwaldung, dem Erhalt der biologischen Vielfalt bis hin umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen. Teil III (Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen) umfaßt die partizipativen Aspekte der bislang benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen (Frauen, Kinder, Bauern) und der gesellschaftlichen Teile oder Funktionsbereiche, die für die Umsetzung der Agenda von besonderer Bedeutung sind (Kommunen, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Privatwirtschaft, Wissenschaft und Technik). Teil IV behandelt
die Rahmenbedingungen der Umsetzung hinsichtlich der finanziellen
und organisatorischen Instrumente (Technologietransfer, Bildung, internationale
Zusammenarbeit, usw.) Die einzelnen
Kapitel sind weiter unterteilt in:
In der Einführung
wird das Thema kurz vorgestellt.
Am Ende jedes
Programmteils bildet die Darstellung der Instrumente der Umsetzung.
In der Regel ist dieser Abschnitt unterteilt in:
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