Der Gemeinderat Finsing hatte am Montag den 8.10.2002 entschieden, daß zwei Dächer der Grund- und Teilhauptschule Finsing für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Ausschuß für Umwelt, Kultur und Soziales sowie die Agenda21-Gruppe Finsing wurden gebeten die Nutzung dieser Flächen zu organisieren.

 

Daraus ergab sich eine einmalige Gelegenheit ein Solarkraftwerk auf der Basis einer Bürgerbeteiligungsanlage zu errichten

 

Um die Bürger und zukünftigen Investoren ausreichend über alle Themenbereiche zu informieren wurden auf diesen und weiteren Seiten möglichst alle Informationen rund um das Thema "Bürgersolarkraftwerk Finsing" gesammelt.

Auch im Nachhinein ist es noch interessant wie sich so ein Projekt realisieren lässt und welche Schritte dafür unternommen wurden.

Aber da nun die Anlage seit Jahren erwartungsgemäss läuft, ist für uns alle mehr der aktuelle Status und die solare Ertragslage von Interesse. Zusammenfassung der Erträge 2003 bis 2005

 

Weiter Quellen:

Themenübersicht
Gemeinde Finsing
Aufruf im Gemeindeblatt
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Projektstand
Links zum Thema
Unverbindliche Absichtserkärung
 
 
 

Was ist nun eine Bürgerbeteiligungsanlage?

 

Eine Bürgerbeteiligungsanlage hat den Zweck, umweltfreundlich erzeugte Energie für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erschwinglich und erlebbar zu machen. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, auch mit relativ wenig Geld in zukunftsweisende Umwelttechnologien zu investieren.

Eine Bürgerbeteiligungsanlage könnte eine Solarstromanlage, eine solarthermische Anlage oder eine Biomasseanlage sein und ist mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Die interessierten Bürgerinnen und Bürger kaufen Anteile an der Anlage und finanzieren somit deren Installation

Ansprechpartner:

Fellermeier Roland
Tel. 08121/7725360

Eichinger Josef
Tel. 08121/973639
Huber Martin
Tel. 08121/8928
 
 

Alle Bürger der Gemeinde Finsing mit all ihren Ortsteilen konnten mitmachen und sich über das spezielle Solar-Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) Ihre eigene Solaranlage finanzieren.

 

Die unverbindliche Absichtserklärung über Ihre Beteiligung an dem Solarkraftwerk Finsing finden Sie hier!
  Drucken Sie diese Absichtserklärung aus, füllen Sie die von Ihnen gewünschte Anlagengröße und Ihre Adresse ein und schicken Sie die Absichtserklärung umgehend an die Gemeinde.

 

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  Weitere Informationen erhalten Sie laufend auf diesen Internet-Seiten.
  Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner.

 

 

 
 

Fahrplan:

  1. Informationen im Gemeindeblatt
  2. Auswahl des Dienstleisters
  3. Informationsveranstaltung Photovoltaik für alle Bürger am 7.11.2002 um 19:30 Uhr.
    • Gesamtkonzept und Ziel für die Gemeinde (z.B. 100 kWp installierte Leistung)
    • Bedeutung der Photovoltaik im Rahmen der Nutzung erneuerbarer Energien
    • Informationen zu Technik und Wirtschaftlichkeit
    • Handlungsmöglichkeiten in der Gemeinde
    • Öffentliche Anlagen
    • Bürgerbeteiligungsanlagen
    • Private Hausdachanlagen
    • Verteilung der Formblätter "Absichtserklärung"
  4. Bildung einer Beteiligungsgesellschaft für ein Bürgersolarkraftwerk
  5. Installation der Schulsolaranlage
  6. Inbetriebnahme voraussichtlich Januar oder Februar 2003
Fahrplan:
  Informations-veranstaltung am 12.11.02
  Inbetriebnahme voraussichtlich Jan/Febr. 2003
 
 

Photovoltaik-Solaranlage:

Mitglieder der Energiewende-Erding e.V. haben den Gemeinderat offen über die Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligungsanlage informiert. Jedem Interessierten stehen nun mehrere Möglichkeiten offen, wenn er sich für die Beteiligung bzw. der Errichtung einer Solaranlage interessiert.

Wichtig ist dabei klar festzustellen, daß die hier betrachtete Solaranlage elektrischen Strom produzieren wird und nichts mit den thermischen Solaranlagen zu tun hat, die mit Flach- oder Vakuumkollektoren Wasser erwärmen und dies zur Brauchwassererwärmung oder als Ergänzung zur Haus- bzw. Wohnungsheizung verwendet werden.

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Unterschied:
  thermische bzw. elektrische Solaranlagen
 
 

Ökologische Motivation:

Doch zuerst wollen wir die einfache Frage beantworten:

"Warum sollen wir ein Solarkraftwerk bauen,
wenn der Strom doch aus der Steckdose kommt?"

 
 

Die Gefahr einer Klimaveränderung durch die Verbrennung fossiler Energieträger ist mittlerweile allgemein anerkannt. Welche Naturgewalten das Klima entfesseln kann, konnte bei den Hochwassern der letzten Zeit beobachtet werden. Die Schäden sind sehr teuer. Atomkraft ist keine Alternative - sie beinhaltet ein Restrisiko für unsere Kinder und Enkel: Die Risikowahrscheinlichkeit mag gering sein, aber das Schadensausmaß wäre unerträglich.

Den Ausweg bietet der Einstieg in einen Energiemix aus verschiedenen Erneuerbaren Energiequellen: Wasser, Wind, Biomasse und Biogas, Geothermie, Sonnenenergie und weitere können gemeinsam mit einer effizienteren Energienutzung unseren Bedarf zu 100 % decken.

Ökologische Motivation:
  Vorteile für die Umwelt

 

 

Photovoltaikanlagen helfen der Umwelt! Durch eine 30 qm große Photovoltaikanlage kann bereits mehr als 50% an erforderlicher Primärenergie für den Strombedarf eines durchschnittlichen Haushalts Jahr für Jahr eingespart werden.

Diese Einsparung kann auch in Gramm und Kilogramm Schadstoffe pro eingesparter kWh Strom beschrieben werden.

 

Eine Photovoltaikanlage mit 30 qm Fläche spart in 20 Jahren 150.000 kg bzw. 150 Tonnen CO2 ein!!

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Dabei ist nicht nur das als Treibhausgas bekannte CO2 (Kohlendioxid) zu nennen:

  • Kohlendioxid 1.114,00 g/kWh
  • Schwefeldioxid 7,10 g/kWh
  • Stickoxid 2,80 g/kWh
  • Staub 0,18 g/kWh
  • Kohlenmonoxid 0,90 g/kWh
  • Radioaktive Abgase (Isar 1) 734 Beq/kWh
  • Radioaktive Abgase (Isar II) 115 Beq/kWh

Diese Begründung ist den Internetseiten der Agenda21 Egling entliehen da deren Mitglieder kurz und prägnant alle Zuammenhänge treffend beschrieben haben.

 
 

Photovoltaikanlagen sind rentabel!

 

Wie hoch ist die Rendite?

Die Rendite hängt von der Anlagengröße ab.

Eine Anlage mit 4,48 kWp erbringt eine Eigenkapitalrendite von ca. 5 %, eine halb so große nur etwa 3 %. Damit ist die Rendite in etwa so hoch wie auf einem normalen Sparbuch.

Bei der Berechnung der Rendite mit der internen Zinsfußmethode wurde Wert darauf gelegt, dass alle Kosten mit einem ausreichenden Sicherheitspolster angesetzt wurden. Mögliche Kosteneinsparungen z. B. bei der Errichtung kommen ganz ihnen zu Gute.

Da die Lebensdauer wesentlicher Komponenten der Anlage vermutlich deutlich länger als 20 Jahre sind, besteht die Chance, auch dann noch Erträge aus der Anlage zu erzielen.

Je nach ihrer steuerlichen Situation können sich weitere Vorteile ergeben.

Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater!

 

Die exakte Wirtschaftlichkeitsberechnung kann erst nach Auswahl des Dienstleisters bzw. Projektpartners erfolgen. Einen ersten Eindruck über die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage können Sie durch den Solarrechner oder der "Informationsmappe des Bürger-Sonnenkraftwerks Oberneuching" erhalten.

 

Wie erfolgt die Finanzierung?

Die Finanzierung der Anlagen erfolgt in der Regel durch Kredite aus dem 100.000- Dächer-Programm (HTDP) des Bundes. Sie erhalten einen zinsverbilligten Kredit (derzeit 1,9 %) über die gesamte Investitionssumme.

Der Kredit bleibt 2 Jahre tilgungsfrei. Die folgenden acht Jahre muß der Kredit zurückgezahlt werden.

Da die Solaranlage über einen Zeitraum von 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung von derzeit 0,481 Cent/kWh (Inbetriebnahme vor dem 31.12.2002) nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) erhält, können die Investitionen wieder zurückgezahlt werden.

Allerdings bleibt durch die unterschiedliche Laufzeit von EEG und HTDP nach 10 Jahren eine Finanzierungslücke. Diese kann man z. B. durch ein Kapitalpolster am Anfang oder durch eine monatliche Ansparung eines geringen Betrags in den ersten 9,5 Jahren erbringen.

 

Wer und was wird finanziert?

  • Privatpersonen (inkl. Vereine und private Stiftungen)
  • Freiberuflich Tätige
  • kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (einschließlich Unternehmen der Wohnungswirtschaft)

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik- Anlagen auf baulichen Flächen ab einer installierten Spitzenleistung von ca. 1 kW peak (Nennleistung nach Herstellerangaben). Mitfinanziert werden die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich der Wechselrichter, der Installationskosten, der Kosten für Meßeinrichtungen sowie Planungskosten.

Nicht gefördert werden: Eigenbauanlagen, Prototypen (Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind).

Finanziert werden Anlagen bis 5 kWp installierte Leistung und bis zu 6.230 EUR je kWp, der darüber hinausgehende Leistungsanteil bis zu 3.115 EUR je kWp. Kredithöchstbetrag: i.d.R. maximal 500.000 EUR .

 

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleichhohen halbjährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die gegebenenfalls fälligen Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Der Kredit kann jederzeit außerplanmäßig getilgt werden.

 

Welche Kreditsicherheiten sind zu stellen?

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen und werden mit der Hausbank über die der Antrag abgewickelt wird, vereinbart.

 

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Ökonomische Motivation:
Steuertip INEK
Steuertips EASY

Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energieen (EEG)

Merkblatt des Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW)
Merkblatt zur Förderung von der SolarGmbH Furth
Solarrechner

 

 
 

Gibt es Risiken?

Der Betrieb einer Solaranlage ist prinzipiell mit allen Chancen und Risiken unternehmerischen Handelns verbunden. Der wirtschaftliche Erfolg der Anlage hängt von Faktoren wie dem Energieertrag der Anlage und laufenden Kosten ab. Das Risiko eines Totalverlustes unter extrem negativen Einflüssen (u. a. Terror, Krieg, Atomunfall) ist nicht gänzlich auszuschließen.

Gleichwohl sprechen folgende Gründe dafür, das die Risiken sehr gering sind:

  • 20 Jahre Leistungsgarantie auf die Module,
  • 5 Jahre Garantie auf die Wechselrichter,
  • Versicherung gegen Unwetterrisiken wie Sturm und Hagel,
  • sehr erfahrener Planer, professionelle Betreuung
  • und Überwachung der Anlagen,
  • und nicht zuletzt die garantierte Einspeisevergütung über 20 Jahre nach EEG
 
 

Der Dienstleister:

Um nicht alle Erfahrungen, vor allem die schlechten, durchzuspielen soll für das Bürgersolarkraftwerk Finsing die Hilfe erfahrener Projektierer von Bürgerbeteiligungsanlagen in Anspruch genommen werden.

 

In unserem Münchner Umfeld haben sich 3 Initiativen etabliert.

Neben der Erfahrung in der Errichtung von Bürgersolarkraftwerken haben diese Dienstleister natürlich auch Erfahrung beim Bau von Solarkraftwerken für Einzelpersonen oder Firmen auf deren Dächern.

In den nächsten Wochen werden die Mitglieder der Agenda21-Gruppe Finsing und der Ausschuß "Soziales, Kultur und Umwelt" eine der Gesellschaften auswählen und intensiv an der Realisierung des Bürgersolarkraftwerks arbeiten.

 

Dienstleister:
 
 

Weitere Themen demnächst auf der nächsten Seiten:

Dachneigung, Energieausbeute, Technik, Einspeisung, Wechselrichter, Fernüberwachung usw.

 
 
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©Eichinger Josef M.
01.11.2003 / Neufinsing